Unsere AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Jumper GmbH

1. ALLGEMEINES – GELTUNGSBEREICH

1.1 Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen uns, der Jumper GmbH, und dem Kunden. Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Fassung.

1.2 Verbraucher sind Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes (KSchG) und somit natürliche oder juristische Personen, die keine Unternehmer sind.

1.3 Unternehmer sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige
Personengesellschaften, für die der gegenständliche Vertrag zum Betrieb ihres Unternehmens gehört. Unternehmen sind jede auf Dauer angelegte Organisation selbständiger wirtschaftlicher Tätigkeit, mögen sie auch nicht auf Gewinn gerichtet sein.

1.4 Kunden sind sowohl Verbraucher als auch Unternehmer. Wenn in Folge auf „Unternehmer“ Bezug genommen wird, gilt diese Bestimmung nur für Unternehmer; wenn in Folge „Verbraucher“ genannt sind, gilt diese Bestimmung nur für Verbraucher, aber nicht für Unternehmer; wenn in Folge kein Bezug auf Unternehmer oder Verbraucher erfolgt, oder wenn nur der „Kunde“ genannt ist, gilt die Bestimmung für Unternehmer und Verbraucher.

1.5 Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für alle weiteren Aufträge und Auftragserweiterungen, selbst wenn im Einzelfall darauf nicht ausdrücklich Bezug genommen wurde.

1.6 Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

2. VERTRAGSABSCHLUSS

2.1. Das Vertragsverhältnis zwischen der Jumper GmbH und dem Kunden kommt zu Stande, wenn Jumper GmbH nach Zugang einer Bestellung oder eines Auftrags eine (gegenüber Unternehmern schriftliche) Auftragsbestätigung abgegeben hat, oder mit der tatsächlichen Leistungserbringung (z.B. Eröffnung des Internet-Zuganges, Bekanntgabe von User-Login und Passwort, Einrichtung von Web-Space oder Vornahme nötiger Bestellungen bei Dritten etc.) begonnen hat.

2.2. Vertragsgrundlagen sind der jeweilige Einzelvertrag, die AGB, die maßgeblichen Entgeltsbestimmungen und die Leistungsbeschreibung. Die Entgeltbestimmung und die Leistungsbeschreibung sind unter www.jumper.at einzusehen.

2.3. Für die Berechnung von Fristen betreffend Mindestvertragsdauer, Zeitraum eines allfälligen Kündigungsverzichts u.ä. gilt in allen Fällen, wo keine ausdrückliche Auftragsbestätigung erfolgt ist, als Vertragsbeginn der Monatserste des Monats nach Beginn der Leistungserbringung. Dies gilt nicht für das Rücktrittsrecht nach § 3 KSchG (Konsumentenschutzgesetz) sowie nach § 11 FAGG (Fern- und Auswärtsgeschäfte- Gesetz).

3. RÜCKTRITTSRECHT VON VERBRAUCHERN

3.1. Sofern der Kunde Verbraucher ist, sind auf Kundenverträge, die im Wege des Fernabsatzes oder außerhalb der Geschäftsräume mit der Jumper GmbH geschlossen wurden (Fern- oder Auswärtsgeschäfte, § 1 FAGG) oder im Wege von Haustürgeschäften (§ 3 KSchG) abgeschlossen wurden, die entsprechenden Bestimmungen des FAGG bzw. KSchG für den Rücktritt anzuwenden.

3.2. Fernabsatz:

3.2.1. Der Verbraucher kann von einem Fernabsatzvertrag oder einem außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Vertrag binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen zurücktreten.

3.2.2. Die Frist zum Rücktritt beginnt

1. bei Dienstleistungsverträgen mit dem Tag des Vertragsabschlusses,

2. bei Kaufverträgen und sonstigen auf den entgeltlichen Erwerb einer Ware gerichteten Verträgen

a) mit dem Tag, an dem der Verbraucher oder ein vom Verbraucher benannter,
nicht als Beförderer tätiger Dritter den Besitz an der Ware erlangt,

b) wenn der Verbraucher mehrere Waren im Rahmen einer einheitlichen
Bestellung bestellt hat, die getrennt geliefert werden, mit dem Tag, an dem der
Verbraucher oder ein vom Verbraucher benannter, nicht als Beförderer tätiger Dritter den Besitz an der zuletzt gelieferten Ware erlangt,

c) bei Lieferung einer Ware in mehreren Teilsendungen mit dem Tag, an dem
der Verbraucher oder ein vom Verbraucher benannter, nicht als Beförderer tätiger
Dritter den Besitz an der letzten Teilsendung erlangt,

d) bei Verträgen über die regelmäßige Lieferung von Waren über einen
festgelegten Zeitraum hinweg mit dem Tag, an dem der Verbraucher oder ein vom
Verbraucher benannter, nicht als Beförderer tätiger Dritter den Besitz an der zuerst gelieferten Ware erlangt
Das Rücktrittsrecht besteht nicht bei Waren, die nach Kundenspezifikationen angefertigt werden oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Kunden zugeschnitten sind.

3.2.3. Der Verbraucher ist bei Ausübung des Rücktrittsrechts zur Rücksendung verpflichtet, wenn die Ware durch Paket versandt werden kann. Die Kosten der Rücksendung trägt bei Ausübung des Rücktrittsrechts der Verbraucher.

3.2.4. Hinsichtlich der Informationen zur Ausübung des Widerrufsrechts wird auf ANHANG I und
ANHANG II zu diesen AGB ausdrücklich verwiesen.

3.3. Konsumentenschutzgesetz (KSchG)

3.3.1. Bei Verbrauchergeschäften, bei denen es sich weder um einen Fernabsatzvertrag- noch um
einen außerhalb von Geschäftsräumlichkeiten geschlossenen Vertrag handelt, gelten die
Rücktrittsbestimmungen des KSchG, insbesondere des § 3 KSchG.

3.3.2. Hat der Verbraucher seine Vertragserklärung weder in den vom Unternehmer für seine
geschäftlichen Zwecke dauernd benützten Räumen noch bei einem von diesem dafür auf
einer Messe oder einem Markt benützten Stand abgegeben, so kann er von seinem
Vertragsantrag oder vom Vertrag zurücktreten. Dieser Rücktritt kann bis zum
Zustandekommen des Vertrags oder danach binnen 14 Tagen erklärt werden. Der Lauf dieser
Frist beginnt mit der Ausfolgung einer Urkunde, die zumindest den Namen und die Anschrift
des Unternehmers, die zur Identifizierung des Vertrags notwendigen Angaben sowie eine
Belehrung über das Rücktrittsrecht, die Rücktrittsfrist und die Vorgangsweise für die Ausübung
des Rücktrittsrechts enthält, an den Verbraucher, frühestens jedoch mit dem
Zustandekommen des Vertrags, bei Kaufverträgen über Waren mit dem Tag, an dem der
Verbraucher den Besitz an der Ware erlangt. Ist die Ausfolgung einer solchen Urkunde
unterblieben, so steht dem Verbraucher das Rücktrittsrecht für eine Frist von zwölf Monaten
und 14 Tagen ab Vertragsabschluss beziehungsweise Warenlieferung zu; wenn der
Unternehmer die Urkundenausfolgung innerhalb von zwölf Monaten ab dem Fristbeginn
nachholt, so endet die verlängerte Rücktrittsfrist 14 Tage nach dem Zeitpunkt, zu dem der
Verbraucher die Urkunde erhält. Bei Versicherungsverträgen endet die Rücktrittsfrist
spätestens einen Monat nach Zustandekommen des Vertrags.

3.3.3. Das Rücktrittsrecht besteht auch dann, wenn der Unternehmer oder ein mit ihm
zusammenwirkender Dritter den Verbraucher im Rahmen einer Werbefahrt, einer
Ausflugsfahrt oder einer ähnlichen Veranstaltung oder durch persönliches, individuelles
Ansprechen auf der Straße in die vom Unternehmer für seine geschäftlichen Zwecke
benützten Räume gebracht hat.

3.3.4. Das Rücktrittsrecht steht dem Verbraucher nicht zu,

1. wenn er selbst die geschäftliche Verbindung mit dem Unternehmer oder dessen
Beauftragten zwecks Schließung dieses Vertrages angebahnt hat,

2. wenn dem Zustandekommen des Vertrages keine Besprechungen zwischen den
Beteiligten oder ihren Beauftragten vorangegangen sind oder

3. bei Verträgen, bei denen die beiderseitigen Leistungen sofort zu erbringen sind, wenn
sie üblicherweise von Unternehmern außerhalb ihrer Geschäftsräume geschlossen
werden und das vereinbarte Entgelt 25 Euro, oder wenn das Unternehmen nach
seiner Natur nicht in ständigen Geschäftsräumen betrieben wird und das Entgelt 50
Euro nicht übersteigt.

4. bei Verträgen, die dem Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz unterliegen, oder

5. bei Vertragserklärungen, die der Verbraucher in körperlicher Abwesenheit des
Unternehmers abgegeben hat, es sei denn, dass er dazu vom Unternehmer gedrängt
worden ist.

3.3.5. Die Erklärung des Rücktritts ist an keine bestimmte Form gebunden. Die Rücktrittsfrist ist gewahrt, wenn die Rücktrittserklärung innerhalb der Frist abgesendet wird.

3.3.6. Der Verbraucher kann ferner von seinem Vertragsantrag oder vom Vertrag zurücktreten, wenn der Unternehmer gegen die gewerberechtlichen Regelungen über das Sammeln und die Entgegennahme von Bestellungen auf Dienstleistungen (§ 54 GewO 1994), über das Aufsuchen von Privatpersonen und  Werbeveranstaltungen (§ 57 GewO 1994) oder über die Entgegennahme von Bestellungen auf Waren von Privatpersonen (§ 59 GewO 1994) verstoßen hat. Die Bestimmungen des § 3 Abs. 1, Abs. 3 Z 4 und 5 und Abs. 4 KSchG sind auch auf dieses Rücktrittsrecht anzuwenden. Dieses steht dem Verbraucher auch in den
Fällen des § 3 Abs. 3 Z 1 bis 3 KSchG zu.

3.3.7. Der Verbraucher ist, sofern er bereits im Besitz der Ware ist, bei Ausübung des Rücktrittsrechts zur Rücksendung verpflichtet, wenn die Ware durch Paket versandt werden kann.

3.3.8. Die Kosten der Rücksendung trägt bei Ausübung des Rücktrittsrechts der Verbraucher.

4. DAUER UND BEENDIGUNG

4.1 Das gegenständliche Vertragsverhältnis wird für den jeweiligen Service auf unbestimmte Zeit abgeschlossen, sofern im Vertrag nichts Anderes vereinbart wurde.

4.2 Wenn ein Kündigungsverzicht für einen bestimmten Zeitraum (für Verbraucher maximale anfängliche Mindestvertragsdauer bis zu 24 Monaten) vereinbart ist, kann eine ordentliche Kündigung seitens des Kunden erst wirksam werden, sobald dieser Zeitraum ab dem Vertragsbeginn vollständig verstrichen ist. Wird der Vertrag vor Ablauf dieses Zeitraumes durch außerordentliche Kündigung von der Jumper GmbH beendet, dann ist vom Kunden mit Vertragsbeendigung ein Restentgelt zu bezahlen. Berechnung des Restentgelts: fixes Entgelt,
das bei aufrechtem Vertrag für die Zeit zwischen vorzeitiger Vertragsbeendigung und Ende des Kündigungsverzichtes angefallen wäre.

4.3 Jeder Vertragspartner ist berechtigt, das gegenständliche Vertragsverhältnis schriftlich unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten zum Monatsletzten zu kündigen (ordentliche Kündigung), wobei der Ausspruch der Kündigung auch in der Zeit des vereinbarten Kündigungsverzichtes erfolgen kann. Für Verbraucher gilt eine Kündigungsfrist von einem Monat. In diesem Fall wird die Kündigung frühestens mit Ablauf der Frist für den Kündigungsverzicht wirksam.

4.4 Jeder Vertragspartner ist im Fall des Vorliegens eines wichtigen Grundes berechtigt, mit sofortiger Wirkung das Vertragsverhältnis außerordentlich aufzulösen.

4.5 Ein wichtiger Grund auf Seiten der Jumper GmbH liegt insbesondere vor, wenn eine Voraussetzung für eine Sperre gem. Pkt. 8 der AGB vorliegt.

4.6 Ein wichtiger Grund, der Kunden zur außerordentlichen Kündigung berechtigt, liegt insbesondere vor, wenn

  • Jumper GmbH den in der jeweiligen Leistungsbeschreibung enthaltenen Leistungsumfang trotz nachgewiesener schriftlicher Aufforderung des Kunden in wesentlichen Punkten über einen Zeitraum von mindestens zwei Wochen nicht einhält, oder
  • Jumper GmbH einseitige Vertragsänderungen nach § 25 Telekommunikationsgesetz 2003 (TKG) vornimmt und diese Änderungen für Kunden nicht ausschließlich begünstigend sind.

4.7 Beide Vertragsparteien sind zur außerordentlichen Kündigung des Vertrags berechtigt, wenn infolge eines Ereignisses höherer Gewalt die Erfüllung von Lieferungen oder Leistungen für eine durchgehende Dauer von mehr als 3 Monaten ausgeschlossen ist. Als Fälle der höheren Gewalt gelten u.a. Krieg, Mobilmachung, Revolution oder Aufstände, Naturkatastrophen,
Sabotage, Terrorismus, Brandkatastrophen, die weitreichende Zerstörung der Netzinfrastruktur, neue oder geänderte Rechtvorschriften (z.B. Verordnungen, Gesetze ).

4.8 Die außerordentliche Kündigung des Vertrags ist unter Angabe des Grundes schriftlich zu erklären und ist mit dem Zugang der schriftlichen Erklärung wirksam.

5. ÜBERTRAGUNG VON RECHTEN UND PFLICHTEN

5.1 Kunden sind ohne Zustimmung der Jumper GmbH nicht berechtigt den Vertrag an Dritte zu übertragen. Sollte Jumper GmbH zustimmen, dann gehen alle Rechte und Pflichten aus dem jeweiligen Vertrag auf den neuen Vertragspartner über und haften der Kunde und der neue Vertragspartner gemeinsam für alle Entgeltforderungen und Schadenersatzansprüche, die bis
zur Vertragsübertragung entstanden sind.

5.2 Jumper GmbH ist ermächtigt, seine Pflichten ganz oder zum Teil, somit auch hinsichtlich einzelner Dienstleistungen, oder den gesamten Vertrag mit schuldbefreiender Wirkung einem Dritten zu überbinden und wird den Kunden hiervon verständigen. Gilt nicht für Verbraucher.

5.3 Beide Parteien verpflichten sich, alle Rechte und Pflichten aus dem gegenständlichen Vertragsverhältnis auf den jeweiligen Rechtsnachfolger zu überbinden.

6. ÄNDERUNGEN DER AGB SOWIE DER LEISTUNGSBESCHREIBUNG

6.1. Jumper GmbH ist berechtigt, Änderungen von Vertragsbestandteilen oder Entgelten vorzunehmen. Die aktuelle Fassung der AGB und der Entgeltsbestimmungen ist auf der Website Jumper GmbH abrufbar (bzw. wird dem Kunden auf Wunsch postalisch übermittelt).

6.2. Für alle Änderungen gelten § 25 Abs 2 und 3 TKG: Werden Kunden durch die Änderungen ausschließlich begünstigt, so können diese Änderungen durch Jumper GmbH an dem Tag der Kundmachung der Änderungen angewandt werden. Werden Kunden durch die Änderungen nicht ausschließlich begünstigt, wird eine Kundmachung der Änderungen Kunden gegenüber mindestens zwei Monate vor der Wirksamkeit der neuen Bestimmungen erfolgen. In diesem
Fall wird Jumper GmbH mindestens ein Monat vor Inkrafttreten der Änderung die Kunden über den wesentlichen Inhalt der Änderung zusammengefasst in schriftlicher Form, etwa durch Aufdruck auf einer periodisch erstellten Rechnung, informieren und auf das kostenlose außerordentliche Kündigungsrecht hinweisen. Die Änderungen werden zum in der Mitteilung angeführten Zeitpunkt, frühestens allerdings nach einer einmonatigen Frist ab Mitteilung der Änderung wirksam.

7. LEISTUNGSUMFANG UND -QUALITÄT

7.1. Leistungen

7.1.1. Der Umfang und der Inhalt der konkreten vertraglichen Leistungen (insbesondere in zeitlicher, technischer, qualitativer und örtlicher Hinsicht) ergeben sich aus der konkret vereinbarten Leistungsbeschreibung, welche im Angebot festgehalten wurde, und den sonstigen Vertragsgrundlagen (Einzelvertrag, AGB und den maßgeblichen Entgeltsbestimmungen).

7.1.2. Die Liefer- und Dienstleistungen werden von Jumper GmbH dem Kunden zur vertragsgemäßen Nutzung im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen überlassen.

7.1.3. Sofern nichts anderes vereinbart wurde, übernimmt Jumper GmbH den Betrieb und die Wartung der für die Bereitstellung der Services notwendigen Endgeräte.

  • Jumper GmbH betreibt ein hochverfügbares Datennetzwerk auf Basis neuer Übertragungstechnologien (IP MPLS, Carrier Ethernet, Richtfunk, etc.). Über dieses Datennetzwerk werden dem Kunden verschiedene IT Services, wie z.B. Öffentliche Internet-Kommunikationsdienste, Öffentliche Mietleitungsdienste, Öffentliche Kommunikationsnetze in der im Angebot vereinbarten Qualität, zur Verfügung gestellt.

7.2. Bereitstellung der Leistungen

7.2.1. Voraussetzung für die Bereitstellung der Internetdienste durch Jumper ist, dass die technischen Voraussetzungen (Verfügbarkeit des Netzes im Gebiet des Kunden zB Sichtverbindung zum Funkstandort) vorliegen. Jumper wird vor Vertragsabschluss diese technischen Voraussetzungen prüfen.

7.2.2. Die Bereitstellung der Telekommunikationsdienstleistungen erfolgt in der im jeweiligen Auftragsformular oder in der Auftragsbestätigung vereinbarten Frist bzw nach dem Zeitpunkt, wo der Kunde alle ihm obliegenden technischen und sonstigen Voraussetzungen (Pkt. 7.4.1) geschaffen hat (kurz „Bereitstellungsfrist“).

7.2.3. Wird die Bereitstellungsfrist aus Gründen, die von Jumper GmbH zu vertreten sind, nicht eingehalten, verpflichtet sich diese, dem Kunden eine Gutschrift in der Höhe von EUR 13,–/exkl. USt.) pro Woche der Überschreitung der Bereitstellungsfrist zu gewähren, wenn die Bereitstellungsfrist um mehr als vier Wochen überschritten wird. Dies gilt nicht, wenn die Nichteinhaltung der Bereitstellungsfrist auf Verzögerungen bei Leistungen durch Dritte, die nicht Erfüllungsgehilfen der Jumper GmbH sind, zurückzuführen ist. Ein über die Gutschrift hinausgehender Schadenersatz ist jedenfalls ausgeschlossen, bei Verbrauchern jedoch nur bei leichter Fahrlässigkeit und nicht bei Personenschäden.

7.2.4. Dienstequalität:Jumper GmbH betreibt die angebotenen Dienste unter dem Gesichtspunkt höchstmöglicher Sorgfalt, Zuverlässigkeit und Verfügbarkeit und orientiert sich dabei am jeweiligen Stand der Technik. Die angebotenen Dienste richten sich nach der branchenüblichen Verfügbarkeit. Jumper GmbH trägt dafür Sorge, dass die vereinbarte Dienstqualität eingehalten wird.

7.2.5. Die Verfügbarkeit der Glasfaserstrecken beträgt 99,0% und die Verfügbarkeit für Datendienste 99,5%. Die Verfügbarkeit berechnet sich wie folgt:
Verfügbarkeit= (Belegungszeit1 minus Störungsdauer2) * 100 / Belegungszeit

1 Die Belegungszeit errechnet sich aus der mittleren Anzahl der Stunden pro Jahr und wird somit mit 8760 Stunden gerechnet.

2 Die Störungsdauer setzt sich aus allen Ausfallzeiten des Services (nachweisliche, abgestimmte und dokumentierte Störung in Stunden) pro Kalenderjahr zusammen.

7.2.6. Kurzfristige Unterbrechungen oder Störungen der Leistungen/Dienste von Jumper GmbH im Ausmaß bis zu maximal einem Kalendertag pro Monat, die auf geplante und von uns vorab angekündigte Wartungs- oder Reparaturarbeiten zurückzuführen sind, sind nicht als Verletzung von vertraglichen Pflichten anzusehen.

7.2.7. Die Leistungen/Dienste von Jumper GmbH und deren unterbrechungs- und störungsfreie Verfügbarkeit sind überdies von einer Vielzahl von Einflüssen abhängig. Diese liegen teilweise außerhalb der Kontrolle und des Einflussbereiches von Jumper GmbH und können sich auf Leistungen/Dienste der Jumper GmbH in Hinblick auf Qualität und Verfügbarkeit auswirken
(z.B. Netzausfälle in Bereichen von Drittbetreibern; Beschädigungen unseres Netzes durch Dritte, die nicht unsere Erfüllungsgehilfen sind; Netzausfälle oder Störungen auf Grund von höherer Gewalt).

7.2.8. Eine ununterbrochene und störungsfreie Verfügbarkeit Leistungen/Dienste der Jumper GmbH ist daher insoweit nicht geschuldet, als die Unterbrechung/Störung

  • entweder auf Umstände zurückzuführen ist, die außerhalb des Einflussbereiches von Jumper GmbH liegen oder
  • auf geplante und von Jumper GmbH vorab angekündigte und zur Aufrechterhaltung des Netzbetriebes erforderliche Wartungs- oder Reparaturarbeiten zurückzuführen ist.

7.2.9. Jumper verpflichtet sich jedoch, Störungen und Unterbrechungen ohne schuldhafte Verzögerung so rasch wie technisch und wirtschaftlich möglich zu beheben und so kurz wie technisch und wirtschaftlich möglich zu halten.

7.3. Behebung von Störungen | Service Desk | Monitoring Kapazitätsauslastung

7.3.1. Störungen der Telekommunikationsdienstleistungen, welche von Jumper GmbH zu verantworten sind, werden spätestens innerhalb von zwei Wochen behoben. Bei Überschreitung dieser Frist wird dem Kunden eine Gutschrift iSd Pkt . 7.2.3 gewährt.

7.3.2. Der Kunde hat auftretende Störungen der Jumper GmbH (Service Desk) zu melden und die Jumper GmbH bei der Lokalisierung des Störungs- und Fehlerortes im Rahmen seiner Möglichkeiten zu unterstützen und Jumper GmbH oder von ihm beauftragten Dritten – soweit erforderlich – den nötigen Zutritt zur Störungsbehebung ermöglichen.

7.3.3. Wird der Jumper GmbH zu einer Störungsbehebung gerufen und festgestellt, dass keine Störung bei der Bereitstellung der vertraglich vereinbarten Dienste vorliegt bzw diese Störung durch den Kunden verursacht wurde, hat der Kunde den dadurch entstandenen Serviceaufwand wie zB Fahrtkosten, Entstörung (Stundensatz EUR 75,– exkl. USt./EUR 90,– inkl. USt.) sowie etwaigen Materialaufwand zu ersetzen. Sollte eine Behebung der Störungen
aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, nicht möglich sein (zB kein Zutritt), dann hat der Kunde diesen Aufwand zu ersetzen.

7.3.4. Jumper GmbH hat einen Service Desk als zentrale Anlaufstelle für Störungen, Wartungen und Kundenkontakte eingerichtet. Der Service Desk der Jumper GmbH ist jedenfalls Werktags (Montag bis Freitag) von 09:00 bis 17:00 besetzt und unter der Nummer 01 905 11 55 erreichbar. Je nach vereinbarten Service Level Agreement (SLA) bzw. Tarif kann auch eine abweichende Regelung (bis zu einer Erreichbarkeit 24 Stunden x 7 Tage in der Woche) vereinbart werden.
Die Servicezeiten sind Werktags von 09:00 bis 17:00 Uhr sofern nicht eine abweichende Regelung in einem SLA getroffen wurde.

7.3.5. Um die vereinbarten SLA und Servicequalitäten sicherzustellen, werden
Netzwerkmanagementsysteme eingesetzt, welche die Datenübertragungsknoten als auch die Services ständig überwachen. Kommt es zu einem Ausfall eines Netzknotens oder eines Service, bekommt der Service Desk einen entsprechenden Alarm übermittelt. Im Anschluss werden die notwendigen Maßnahmen eingeleitet, um den Fehler/ Störung zu beheben.

7.3.6. Um die Kapazitätsauslastung der Datenverbindungen proaktiv überwachen zu können, werden Monitoring Tools mit Schwellenwert Alarmierungen eingesetzt. Überschreitet der Datenverkehr eine definierte Grenze, so wird im Service Desk auch ein Alarm generiert. Im Anschluss werden die notwendigen Netzerweiterungen vorgenommen. Für den Kunden stellen diese Verfahren keinerlei Beeinträchtigung für die Servicequalität dar. Bei Bedarf können dem Kunden diese Daten oder ein Zugang zu einem Online Portal zur Verfügung
gestellt werden.

7.4. Mitwirkungspflicht des Kunden

7.4.1. Den Kunden trifft bei der Bereitstellung von Leistungen eine Mitwirkungspflicht. Der Kunde hat, falls erforderlich, auf seine Kosten sämtliche für die reibungslose Installation notwendige Hard- und Software in seiner Teilnehmerendeinrichtung sowie sonstige nötige Geräte zur Verfügung zu stellen, sofern diese nicht aufgrund besonderer Vereinbarung von der Jumper GmbH beizustellen sind. Der Kunde stellt ferner alle weiteren notwendigen technischen Voraussetzungen (z.B. Stromversorgung, geeignete Räume etc.) auf seine Kosten zur Verfügung und wird allenfalls erforderliche Zustimmungen Dritter und allenfalls erforderliche behördliche Genehmigungen einholen und alle erforderlichen Aufklärungen leisten (einschließlich Verlauf von Elektro- und Wasserleitungen), um eine reibungslose Installation zu ermöglichen.

7.4.2. Klargestellt wird, dass ausschließlich Jumper GmbH oder von Jumper GmbH beauftragte Personen Eingriffe in die Anlage oder die von Jumper GmbH zur Verfügung gestellten Geräte vornehmen dürfen.

7.5. Verwendung eigener Geräte | Eigentumsvorbehalt an verkauften Geräten | beigestellte Geräte

7.5.1. Der Kunde darf nur solche Endgeräte benutzen, die keine Störungen im Netz oder Schäden an den von Jumper GmbH beigestellten Geräten verursachen können und für den jeweiligen Dienst geeignet sind.

7.5.2. Dem Kunden verkaufte Waren oder Endgeräte verbleiben bis zu deren vollständigen Bezahlung im Eigentum der Jumper GmbH.

7.5.3. Die von Jumper GmbH bereitgestellten Geräte (zB Endgeräte) und sonstigen baulichen Einrichtungen (z.B.: Schaltschrank) zur Herstellung der Übergabepunkte verbleiben im zivilrechtlichen und wirtschaftlichen Eigentum der Jumper GmbH bzw. ihren Vertragspartnern.
Diese bereitgestellten Geräte sind pfleglich zu behandeln und spätestens zwei Wochen nach Beendigung des Vertrags an die Jumper GmbH zu retournieren. Die baulichen Einrichtungen werden von Jumper GmbH entfernt, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Der Kunde hat der Jumper GmbH den erforderlichen Zugang zu gewähren.

8. SPERRE DER LEISTUNGEN | AUßERORDENTLICHE KÜNDIGUNG

8.1. Jumper GmbH ist berechtigt, ihre Leistung gegenüber einem Kunden teilweise oder zur Gänze zu sperren oder das Vertragsverhältnis mit sofortiger Wirkung gemäß Punkt 4. dieser AGB außerordentlich zu kündigen, wenn ein vom Kunden zu vertretender Umstand vorliegt, der die Erbringung weiterer Leistungen für Jumper GmbH unzumutbar macht.

8.2. Ein solcher Grund liegt insbesondere in folgenden Fällen vor:

  • Der Kunde ist mit der Zahlung des Entgeltes trotz Mahnung und unter Setzung einer Nachfrist von mindestens zwei Wochen und Androhung der Diensteunterbrechung oder -abschaltung in Verzug. Für Unternehmer gilt: § 25a Insolvenzordnung bleibt davon unberührt.
  • Der Anschluss des Kunden wird vom Kunden oder einem Dritten missbräuchlich
    verwendet.
  • Der Kunde entfernt störende oder nicht dem Bundesgesetz über Funkanlagen und Telekommunikationsendeinrichtungen, BGBl. I Nr. 134/2001 in der jeweils geltenden Fassung, entsprechende Telekommunikationsendeinrichtungen nicht unverzüglich nach Aufforderung vom Netz der Jumper GmbH.
  • Der Kunde hat eine wesentliche vertragliche Pflicht verletzt oder es liegen andere vom Kunden zu vertretende Umstände vor, die die Erbringung von weiteren Leistungen für Jumper GmbH unzumutbar machen.
  • Der Kunde hindert Jumper GmbH oder einen von Jumper GmbH beauftragten Dritten eine Störungsbehebung oder eine Wartung durchzuführen oder lässt eine solche nicht zu.
  • Der Kunde oder ein vom Kunden beauftragter Dritter nimmt selbst Eingriffe in die Anlage oder in das von Jumper GmbH zur Verfügung gestellte Equipment vor.
  • Die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Kunden wird mangels Kostendeckung abgewiesen.
  • Die Erbringung der Leistung wird aus nicht von Jumper GmbH zu vertretenden Gründen technisch unmöglich oder wirtschaftlich unzumutbar.

8.3. Es liegt im Ermessen der Jumper GmbH, ob diese von Ihrem Recht auf außerordentliche Kündigung oder der Sperre der Leistungen Gebrauch macht.

8.4. Im Falle einer außerordentlichen Kündigung durch Jumper GmbH aus wichtigem Grund hat der Kunde die monatlichen Grundentgelte bis zum Ende einer vereinbarten Mindestvertragsdauer zu bezahlen.

8.5. Eine Sperre wird von Jumper GmbH ohne schuldhafte Verzögerung aufgehoben, wenn der Grund für die Sperre weggefallen ist. Jumper GmbH wird den für die gerechtfertigte Sperre und deren Aufhebung angefallen Aufwand entsprechend den Entgeltbestimmungen, welche unter www.jumper.at eingesehen werden können, verrechnen.

8.6. Der Kunde ist auch während der Dauer einer gerechtfertigten Sperre zur Zahlung der monatlichen Grundentgelte verpflichtet.

9. GEWÄHRLEISTUNG

8.1. Die Gewährleistungsfrist beträgt gegenüber Verbrauchern 2 Jahre, in allen anderen Fällen 6 Monate. Diese Frist verlängert sich bei Abzahlungsgeschäften mit Verbrauchern bis zur Fälligkeit der letzten Teilzahlung, wobei dem Kunden die Geltendmachung seines gewährleistungsrechtlichen Anspruches vorbehalten bleibt, wenn er bis dahin Jumper GmbH den Mangel angezeigt hat.

8.2. Gegenüber Unternehmern gilt: Voraussetzung für jegliche Gewährleistungsansprüche ist die Erhebung einer unverzüglichen und schriftlich detaillierten und konkretisierten Mängelrüge innerhalb von 14 Werktagen nach Erkennbarkeit des Mangels. Gewährleistungspflichtige Mängel werden nach dem Ermessen der Jumper GmbH entweder durch Nachbesserung oder
Ersatzlieferung behoben. Preisminderung ist ausgeschlossen. Ein Rückgriffsrecht gemäß § 933b ABGB ist ausgeschlossen.

8.3. Von der Gewährleistung sind Mängel ausgeschlossen, die aufgrund

  • nicht von Jumper GmbH bewirkter Anordnung und Montage (sofern die Selbstmontage durch den Kunden oder Dritte nicht vereinbart war und fachmännisch erfolgte),
  • der Nichtbeachtung der Installationserfordernisse und Benützungsbedingungen,
  • der Beanspruchung über den von der Jumper GmbH angegebenen Leistungsrahmen, oder
  • der unrichtigen Behandlung und Verwendung geeigneter Materialien bzw aus dem Einsatz ungeeigneter Materialien durch den Kunden oder mit ihm in Verbindung stehenden Dritten entstanden sind.

10. HAFTUNG

10.1 Die Jumper GmbH haftet gegenüber Unternehmen – ausgenommen bei Personenschäden, für die unbeschränkt gehaftet wird, – jedoch nur, wenn der Schaden oder Nachteil von der Jumper GmbH oder deren Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder zumindest grob fahrlässig verursacht wurde. Die Haftung für entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen, verloren gegangene Daten, mittelbare und Folgeschäden sowie Schäden aus Ansprüchen Dritter ist ausgeschlossen – soweit dem nicht zwingendes Recht entgegensteht. Außerdem ist die Ersatzpflicht von Jumper GmbH für jedes schadensverursachende Ereignis begrenzt – gegenüber einem einzelnen Geschädigten mit 2.500 Euro, gegenüber der Gesamtheit der Geschädigten mit 500.000 Euro. Falls der Gesamtschaden höher sein sollte, verringern sich die Ersatzansprüche der einzelnen Geschädigten anteilig. Für die Dauer des Vertragsverhätnisses ist die Haftung gegenüber einem Kunden insgesamt mit jeweils 25.000,– Euro begrenzt. Ein Regress durch einen ersatzpflichtigen Unternehmer gemäß § 12 PHG gegenüber der Jumper GmbH wird einvernehmlich ausgeschlossen.

10.2 Gegenüber Verbrauchern haftet Jumper nach den gesetzlichen Bestimmungen. Für Veränderung oder Verlust von beim Kunden gespeicherten Daten, die aus der Installation oder Verwendung der vertragsgegenständlichen Dienste entstehen, haftet Jumper GmbH jedoch nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz. Grobe Fahrlässigkeit liegt vor, falls der Schaden auf eine auffallende Sorglosigkeit von Jumper GmbH oder einem ihrer Erfüllungsgehilfen
zurückzuführen ist.

10.3 Jumper GmbH haftet nicht für Beschädigungen, die auf atmosphärische Entladungen, Überspannungen und chemische Einflüsse zurückzuführen sind, die außerhalb ihres Einflussbereiches liegen.

11. DATENSCHUTZ UND DATENSICHERHEIT

11.1 Jumper GmbH wird zum Zwecke der Erbringung und Verrechnung der
vertragsgegenständlichen Leistungen, zur Vertragsabwicklung, zur Vertragsänderung oder -beendigung, zur Erstellung von Teilnehmerverzeichnissen und zur Erteilung von Auskünften an
Notrufträger (§ 98 TKG) folgende Daten ermitteln und verarbeiten:

11.2 Stammdaten: Familien- und Vorname, akademischer Grad, Adresse, Teilnehmernummer und sonstige Kontakt-Informationen (z.B. E-Mail-Adresse, Telefonnummer), Informationen über Art und Inhalt des Vertragsverhältnisses mit Jumper GmbH und zur Bonität (§ 92 TKG).

11.3 Verkehrsdaten: Daten, die Jumper GmbH zum Weiterleiten einer Nachricht an ein Kommunikationsnetz oder zum Verrechnen verarbeiten (§ 92 TKG).

11.4 Inhalts- und Standort-Daten (§ 92 TKG).

11.5 Sonstige personenbezogene Daten, die der Kunde oder Dritte Jumper GmbH bei der Vertragsanbahnung oder während des Vertragsverhältnisses zur Verfügung stellen: z.B. Geburtsdatum, Beruf, Ausweisdaten, Bankverbindung, Zeichnungs- oder Vertretungs-Befugnis.
Sonstige personenbezogenen Daten sind keine sensiblen Daten iSd Datenschutzgesetzes 2000.

11.6 Die Stamm- und Verkehrs-Daten werden für das Erbringen der Kommunikationsdienste im Rahmen der §§ 96 ff TKG verwendet. Die Inhalts- und Standort-Daten werden im Rahmen der §§ 101, 102 TKG verarbeitet. Die sonstigen personenbezogenen Daten werden zur Vertragsabwicklung verwendet.Der Kunde erklärt sich mit Abschluss des Vertrags damit einverstanden, dass Jumper GmbH dessen Stammdaten , Verkehrsdaten sowie folgende Jumper mitgeteilte personenbezogenen Daten: Geburtsdatum, Beruf, Bankverbindung zum
Zweck der Bereitstellung von Diensten mit Zusatznutzen, zur Legung von bedarfsgerechten Angeboten an den Kunden, zur Erstellung von Bedarfsanalysen sowie zur Verbesserung Produkte verwenden. Der Kunde kann diese Zustimmung jederzeit schriftlich, mittels Telefax oder E-Mail an Jumper GmbH widerrufen.

11.7 Der Kunde erklärt sich weiter damit einverstanden, dass dessen Stammdaten zur Durchführung von Meinungsumfragen im Rahmen der Marktforschung der Jumper GmbH verwenden und Sie telefonisch oder per E-Mail zur Teilnahme an den Meinungsumfragen einladen. Der Kunde kann diese Zustimmung jederzeit schriftlich, mittels Telefax oder E-Mail an Jumper GmbH widerrufen.

11.8 Zur Überprüfung der Kreditwürdigkeit und für für Inkassozwecke ist Jumper GmbH berechtigt, Stammdaten des Kunden sowie Angaben zum Zahlungsverzug und offenem Saldo an Inkassobüros, Gläubigerschutzverbände oder Rechtsanwälte zu übermitteln.

11.9 Die Stamm- und Verkehrsdaten werden zudem für Auskünfte an Notruf Organisationen und andere befugte Einrichtungen verwendet, wenn Jumper GmbH zur Auskunftserteilung gesetzlich verpflichtet ist.

11.10 Die Stammdaten des Kunden werden unter Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen, (insbesondere des § 97 Abs 2 TKG) nach Beendigung des Vertragsverhältnisses gelöscht, außer diese Daten werden noch benötigt, um Entgelte zu verrechnen oder Einbringlich zu machen, Beschwerden zu bearbeiten oder um sonstige gesetzliche Verpflichtungen zu erfüllen.

11.11 Die Verkehrsdaten der Kunden werden – soweit diese nicht für die in § 99 Abs 2 und 3 TKG erfassten Zwecke notwendig sind – gelöscht oder anonymisiert, sobald der Bezahlvorgang durchgeführt wurde und innerhalb einer Frist von drei Monaten die Entgelte nicht schriftlich beeinsprucht wurden. Diese Daten werden jedoch nicht gelöscht, wenn (i) ein fristgerechter Einspruch erhoben wurde, bis zum Ablauf jener Frist, innerhalb derer die Abrechnung rechtlich angefochten werden kann, oder (ii) wenn die Rechnung nicht beglichen wurde, bis zum Ablauf
jener Frist, bis zu der der Anspruch auf Zahlung geltend gemacht werden kann, oder (iii) wenn ein Verfahren über die Höhe der Entgelte eingeleitet wurde, bis zur endgültigen Entscheidung.

11.12 Jumper GmbH weist den Kunden darauf hin, dass sie gemäß § 94 TKG verpflichtet ist, an der Überwachung von Nachrichten und der Auskunft über Daten einer Nachrichtenübermittlung einschließlich der Auskunft über Vorratsdaten nach den Bestimmungen der StPO im erforderlichen Ausmaß mitzuwirken. Wenn Jumper GmbH gemäß diesen Bestimmungen
handelt, haben die Kunden keinerlei Ansprüche gegen Jumper GmbH.

11.13 Jumper GmbH weist darauf hin, dass sie auf gerichtliche oder behördliche Anordnung Informationen über Kunden an ein Gericht oder eine Verwaltungsbehörde weiterleiten kann (z.B. nach Strafprozessordnung; § 53 Sicherheitspolizeigesetz; § 18 E- Commerce-Gesetz).

11.14 Jumper GmbH wird nach Maßgabe der §§ 16a, 95 TKG 2003 angemessene Maßnahmen implementieren, um die Integrität seines Netzes sowie die Sicherheit personenbezogener Daten sicherzustellen und so Sicherheitsbedrohungen und Schwachstellen entgegenwirken.
Um Risiken in Folge einer Sicherheits- oder Integritätsverletzung zu minimieren, wird Jumper GmbH die Regulierungsbehörde, die Datenschutzbehörde bzw. die betroffenen Kunden nach Maßgabe der §§ 16a, 95a TKG 2003 von derartigen Verletzungen informieren.

11.15 Jumper GmbH ergreift alle technisch möglichen und zumutbaren Maßnahmen, um die bei ihr gespeicherten Daten zu schützen. Sollte es einem Dritten gelingen, auf rechtswidrige Art und Weise diese Daten in seine Verfügungsgewalt zu bekommen bzw. sie weiterzuverwenden so haftet Jumper GmbH dem Kunden gegenüber nur bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem
Verhalten.

12. NOTRUFNUMMER

12.1 Auf das Bestehen der einheitlichen Notrufnummer 112 wird hingewiesen. Aus unserem Kommunikationsnetz sind alle nationalen Notrufnummern und die europäische Notrufnummer kostenlos erreichbar.

13. ENTGELTE, GEBÜHREN, RECHNUNGSLEGUNG, ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

13.1 Alle Entgelte verstehen sich als Nettoentgelte sowie ohne einer allfällig anfallenden Rechtsgeschäftsgebühr nach dem Gebührengesetz. Gegenüber Verbraucher werden Bruttopreise angegeben. Soweit Jumper GmbH verpflichtet ist, Umsatzsteuer oder eine Rechtsgeschäftsgebühr abzuführen, ist auch diese vom Kunden zu bezahlen und wird diese dem Kunden weiterverrechnet. Die Umsatzsteuer wird in den Rechnungen gesondert ausgewiesen.

13.2 Sämtliche Gebühren, Abgaben und dergleichen, die aufgrund eines Vertragsabschlusses anfallen, sind – unbeschadet einer allenfalls die Vertragsparteien nach außen hin treffenden Solidarhaftung – vom Kunden zu bezahlen.

13.3 Einmalentgelte wie Herstellungskosten werden nach der Leistungsbereitstellung in Rechnung gestellt. Grundentgelte bzw variable Entgelte werden monatlich nach Leistungserbringung verrechnet. Die Höhe der Grundentgelte und der variablen Entgelte ergeben sich aus den Entgeltsbestimmungen.

13.4 Die Rechnungslegung erfolgt monatlich jeweils zum Monatsersten, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

13.5 Die Kunden können wählen, ob sie die Rechnungen in elektronischer oder in Papierform erhalten möchten. Elektronische Rechnungen werden per E-Mail an jene E-Mail-Adresse übermittelt, die der Kunde Jumper GmbH entweder bei Vertragsabschluss oder in weiterer Folge während des aufrechten Vertragsverhältnisses zum Empfang der Rechnung mitgeteilt hat.

13.6 Kunden können die Zustimmung zur Übermittlung der Rechnung auf elektronischem Weg zurückziehen.

13.7 Alle Rechnungsbeträge sind, soweit nicht eine anders gelagerte Vereinbarung getroffen wurde, innerhalb von 15 Tagen ohne Abzug zur Zahlung fällig. Nach Ablauf der Frist kommt der Kunde in Zahlungsverzug. Dies gilt auch für Teilrechnungen.

13.8 Befindet sich ein Verbraucher im Zahlungsverzug, so kommt für die Dauer des Zahlungsverzuges ein Verzugszinssatz in Höhe von 4 % p.a. zur Anwendung.

13.9 Gegenüber Unternehmern, die sich im Zahlungsverzug befinden, kommen Verzugszinsen gemäß § 456 UGB zur Anwendung wobei vereinbart wird, dass stets ein Mindest -Verzugszinssatz von 9 % p.a. zur Anwendung kommt.

13.10 Der Kunde verpflichtet sich, alle mit der Eintreibung der Forderung verbundenen Kosten und Aufwände, wie insbesondere Inkassospesen oder sonstige für eine zweckentsprechende Rechtsverfolgung notwendige Kosten zu tragen. Dieser Kostenersatz erstreckt sich auch auf Anwaltskosten.

13.11 Der Unternehmer hat ein Recht zur Aufrechnung nur, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt wurden oder durch uns anerkannt wurden.

13.12 Der Verbraucher hat ein Recht zur Aufrechnung nur für den Fall unserer Zahlungsunfähigkeit oder für Gegenforderungen, die im rechtlichen Zusammenhang mit der Verbindlichkeit des Verbrauchers stehen, die gerichtlich festgestellt oder durch uns anerkannt worden sind.

13.13 Der Unternehmer ist nicht zur Zurückbehaltung von Zahlungen berechtigt

13.14 Zahlungen des Kunden können mittels Einziehungsauftrag oder Erlagschein bzw. Telebanking erfolgen. Jumper GmbH verrechnet keine besondere Gebühr für einzelne Zahlungsmodalitäten (z.B. Erlagscheingebühr).

13.15 Einwendungen gegen die in der Rechnung gestellten Forderungen sind vom Kunden innerhalb von drei Monaten ab Rechnungszugang schriftlich bei Jumper GmbH zu erheben. Werden keine Einwände erhoben, gilt die Rechnung als anerkannt. Die Rechnung kann dann nur noch gerichtlich angefochten werden. Jumper GmbH wird Verbraucher auf diese Frist und die bei Nichteinhaltung eintretenden Rechtsfolgen hinweisen.

13.16 Jumper wird die rechtzeitig eingebrachten Einwendungen prüfen und den Kunden in einer Stellungnahme über das Prüfergebnis informieren. Sollte der Rechnungseinwand endgültig abgelehnt werden, kann der Kunde – unbeschadet des Rechts den Rechtsweg zu beschreiten – binnen 1 Jahr ab Beschwerdeerhebung der Jumper GmbH das Schlichtungsverfahren bei der Regulierungsbehörde (Rundfunk- und Telekom-Regulierungs GmbH) einleiten und binnen eines
weiteren Monats nach ergebnislosem Abschluss des Schlichtungsverfahrens den Rechtsweg zu beschreiten.

13.17 Sollte sich herausstellen, dass die Erhebung von Einwendungen unberechtigt war, weil kein Abrechnungsfehler festgestellt wurde, werden ab dem Zeitpunkt der ursprünglichen Fälligkeit bis zum Ende des Streitschlichtungsverfahrens die gesetzlichen Verzugszinsen der Forderung berechnet. Die gesetzlichen Verzugszinsen betragen bei Verbrauchern im Sinne des KSchG 4 % p.a., für Unternehmern die für unternehmensbezogene Geschäfte anzuwendenden gesetzlichen Bestimmungen.

13.18 Sollte Abrechnungsfehler festgestellt werden, der sich zum Nachteil des Kunden ausgewirkt haben könnte und lässt sich das richtige Entgelt nicht mehr ermitteln, so wird dem Kunden ein Pauschalentgelt vorgeschrieben, das sich nach dem durchschnittlichen Betrag der letzten 3 Rechnungen bemisst, soweit Jumper GmbH einen Verbrauch zumindest in diesem Ausmaß glaubhaft machen kann.

13.19 Die Zuständigkeit der ordentlichen Gerichte bleibt von obigem Überprüfungsverfahren und Streitschlichtungsverfahren unberührt.

14. ANZEIGEPFLICHTEN

14.1 Die Partner haben Änderungen ihrer Firmenwortlaute sowie jede Änderung ihrer Anschrift (Sitzverlegung), der Zahlstelle und jede Änderung ihrer Rechtsform und ihrer Firmenbuchnummern sofort, spätestens jedoch innerhalb eines Monats ab der Änderung schriftlich bekannt zu geben.

14.2 Gibt ein Partner eine Änderung seiner Anschrift nicht bekannt und gehen ihm deshalb an die von ihm zuletzt bekannt gegebene Anschrift gesandte, rechtlich bedeutsame Erklärungen des anderen Partners nicht zu, so gelten die Erklärungen trotzdem als zugegangen. Rechnungen und Mahnungen eines Partners an den anderen gelten unter den gleichen Voraussetzungen als zugegangen, wenn sie an die von dem Partner zuletzt bekannt gegebene Zahlstelle gesandt
wurden.

15. ANWENDBARES RECHT, GERICHTSSTANDSVEREINBARUNG

15.1 Alle sich aus oder im Zusammenhang mit dem gegenständlichen Vertrag ergebenen materiellrechtlichen Fragen sind nach österreichischem materiellen Recht unter Ausschluss des Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf sowie unter Ausschluss der Kollisionsnormen seines internationalen Privatrechtes zu beurteilen.

15.2 Zur Entscheidung über sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag, insbesondere auch über die Frage seines gültigen Zustandekommens und seines aufrechten Bestandes, wird die ausschließliche Zuständigkeit des für den ersten Wiener Gemeindebezirk – Innere Stadt jeweils sachlich zuständigen Gerichts vereinbart.

15.3 Wenn der Kunde ein Verbraucher ist, gilt dieser Gerichtsstand nur dann als vereinbart, wenn der Kunde in diesem Gerichtssprengel seinen Wohnsitz, gewöhnlichen Aufenthalt oder Ort der Beschäftigung hat oder wenn der Kunde im Ausland wohnt.

15.4 Unbeschadet der Zuständigkeit der ordentlichen Gerichte können Kunden Streit- oder Beschwerdefälle (betreffend die Qualität des Services, Zahlungsstreitigkeiten, die nicht befriedigend gelöst worden sind, oder eine behauptete Verletzung des TKG 2003) der Regulierungsbehörde vorlegen. Jumper GmbH ist verpflichtet, an einem solchen Verfahren mitzuwirken und alle zur Beurteilung der Sachlage erforderlichen Auskünfte zu erteilen sowie
erforderliche Unterlagen vorzulegen. Die Regulierungsbehörde hat eine einvernehmliche Lösung herbeizuführen oder den Parteien ihre Ansicht zum herangetragenen Fall mitzuteilen.
Der Verfahrensablauf zum Streitbeilegungsverfahren ist aus den Verfahrensrichtlinien der Regulierungsbehörde (abrufbar unter www.rtr.at) ersichtlich.

16. SONSTIGE BESTIMMUNGEN

16.1 Sollte irgendeine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder eine nachträgliche Änderung oder Ergänzung unwirksam, ungültig oder undurchsetzbar sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit, Gültigkeit oder Durchsetzbarkeit aller übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Falle der Unwirksamkeit, Ungültigkeit oder Undurchsetzbarkeit einer dieser Bestimmungen gilt zwischen den Partnern einer dieser Bestimmung im
wirtschaftlichen Ergebnis möglichst nahekommende und nicht unwirksame, ungültige oder undurchsetzbare Bestimmung als vereinbart.

17. ERGÄNZENDE BESTIMMUNGEN FÜR INTERNETDIENSTE

17.1 Jumper GmbH strebt stets an, seinen Kunden ein hochverfügbares und an die Anforderungen angepasstes Service zur Verfügung zu stellen. Soweit dies im Internet in der Sphäre der Jumper GmbH möglich ist, wird dies dem Kunden zugesagt. Der Umfang des Internetdienstes richtet sich nach der konkreten Leistungsbeschreibung.

17.2 Eine Verbindung zu anderen Netzbetreibern und der Services solcher, erfolgt nach den zur Verfügung stehenden Möglichkeiten und Verfügbarkeiten des Internets. Jumper GmbH kann somit nicht eine Zustellung von E-Mails oder sonstiger Services garantieren, welche nicht in ihrer Sphäre liegen. Der Kunde wird die „Netiquette“3 des Internets berücksichtigen und ist verpflichtet, jede missbräuchliche Verwendung der Datendienste zu unterlassen.

3 „Netiquette“ setzt sich aus den Wörtern „Net“ und „Etikette“ zusammen und beschreibt, wie sich Nutzer im Internet verhalten sollen, um mit den Mitnutzern gut auszukommen.

Insbesondere sind verboten

a) die Übermittlung von Nachrichten, die die öffentliche Ordnung und Sicherheit oder die Sittlichkeit gefährden oder welche gegen die Gesetze (insbesondere gegen das Strafgesetzbuch, das Pornographie- und Verbotsgesetz, das DSG 2000, das Medien- und Urheberrechtsgesetz sowie das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb) verstoßen;

b) jede Belästigung oder Verängstigung anderer Personen;

c) jede Verletzung der nach dem TKG 2003 und internationalen Verträgen bestehenden Geheimhaltungspflicht.

17.3 Bei missbräuchlicher Verwendung des Anschlusses durch den Kunden ist Jumper GmbH berechtigt, den Anschluss auch ohne Vorwarnung und ohne Setzung einer Nachfrist teilweise oder ganz zu sperren. Der Aufwand, der durch missbräuchliche Verwendung des Anschlusses durch den Kunden entsteht, ist Jumper GmbH vom Kunden zu dem zum jeweiligen Zeitpunkt von Jumper GmbH üblicherweise verrechneten Stundensatz für Technikereinsätze unverzüglich nach Rechnungslegung zu ersetzen. Die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens wird dadurch nicht ausgeschlossen.

17.4 Der Kunde hat Jumper GmbH hinsichtlich aller Ansprüche schad- und klaglos zu halten, die sich aus der rechtswidrigen und schuldhaften missbräuchlichen Verwendung der Internet Dienste, insbesondere im Zusammenhang mit Verfahren gegen Jumper GmbH und/ oder deren Geschäftsleitung bzw. Mitarbeiter ergeben. Von der Verpflichtung der Schad- und
Klagloshaltung sind insbesondere auch zu zahlende Strafen sowie die Kosten einer
zweckentsprechenden Rechtsvertretung umfasst.

17.5 Bei technischen Störungen, die durch den Kunden verursacht werden, ist Jumper GmbH berechtigt den Anschluss bis zur Behebung – unter Aufrechterhaltung des Vertrags und der Zahlungspflicht des Kunden – zu sperren. Der Kunde haftet für sämtliche Schäden, die bei Jumper GmbH oder anderen Netzwerkteilnehmern aufgrund oder im Zusammenhang mit dieser Störung eintreten.

17.6 Weiters ist der Kunde verpflichtet, angemessene Maßnahmen zu setzen, um die unbefugte Nutzung der Liefer- und Dienstleistungen durch Dritte zu verhindern (insbesondere durch Passwortschutz).

17.7 Jumper GmbH haftet nicht für den Inhalt von Dritten übermittelter Daten oder für den Inhalt von Daten, die durch Services von Jumper GmbH zugänglich sind.

17.8 Jumper GmbH übernimmt keine Haftung für Produkte und/oder Dienstleistungen, die der Kunde bei Dritten unter Verwendung des Jumper GmbH der Liefer- und Dienstleistungen erwirbt und/oder in Anspruch nimmt. Diesbezüglich entsteht lediglich ein Rechtsverhältnis zwischen dem Kunden und den jeweiligen Dritten.

17.9 Jumper GmbH übernimmt keine Haftung oder Gewähr, dass allfällig gelieferte Software auf dem vorhandenen System des Kunden lauffähig ist und den funktionalen Anforderungen zur Gänze entspricht, wenn das System des Kunden von den Installationsvoraussetzungen bzw. System- Mindestanforderungen abweicht.

17.10 Die Herstellung eines Zuganges zum Internet kann für den Kunden mit einem besonderen Risiko der Verletzung der Vertraulichkeit, Verfügbarkeit oder Integrität von Daten verbunden sein. Daher ist jeder Kunde selbst verpflichtet, Maßnahmen zur Datensicherheit (regelmäßige Datensicherung, Passwortschutz, Zugangsbeschränkungen, Firewalls etc.) selbst vorzunehmen und einzurichten. Jumper GmbH übernimmt für Dienstleistungen und Waren Dritter insbesondere keine Haftung für schädigende Software (z.B.: Viren, Trojaner), Schäden an Hard- und Software, Datenverlust sowie inhaltliche und rechtliche Mängel.

 

ANHANG I

Informationen zur Ausübung des Widerrufsrechts gemäß Punkt 3.2.4 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)

A. Muster-Widerrufsbelehrung

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag

a) des Vertragsabschlusses (im Falle eines Dienstleistungsvertrags);

b) an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen haben bzw. hat (im Falle eines Kaufvertrags);

c) an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die letzte Ware in Besitz genommen haben bzw. hat (im Falle eines Vertrags über mehrere Waren, die der Verbraucher im Rahmen einer einheitlichen Bestellung bestellt hat und die getrennt geliefert werden);

d) an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die letzte Teilsendung oder das letzte Stück in Besitz genommen haben bzw. hat (im Falle eines Vertrags über die Lieferung einer Ware in mehreren Teilsendungen oder Stücken);

e) an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die erste Ware in Besitz genommen haben bzw. hat (im Falle eines Vertrags zur regelmäßigen Lieferung von Waren über einen festgelegten Zeitraum hinweg).

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, an folgende Adresse informieren:

 

Jumper GmbH

Industriestraße 1/K01/Büro 14

A – 2100 Korneuburg

E-Mail: office@jumper.at

 

Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Machen Sie von dieser Möglichkeit Gebrauch, so werden wir Ihnen unverzüglich (z.B. per E-Mail) eine Bestätigung über den Eingang eines solchen Widerrufs übermitteln.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

 

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.

Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrags unterrichten, an uns zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden. Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren.

Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften oder Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.

Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

 

 

ANHANG II

Muster-Widerrufsformular

(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück)

 

An die

Jumper GmbH

Industriestraße 1/K01/Büro 14

A – 2100 Korneuburg

E-Mail: office@jumper.at

 

Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*)/die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)

Bestellt am (*)/erhalten am (*)

Name des/der Verbraucher(s)

Anschrift des/der Verbraucher(s)

Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)

 

Datum

 

(*) Unzutreffendes streichen.